Verschwiegenheit

Laut Ethikrichtlinie für klinische PschologInnen, GesundheitspsychologInnen, des Bundesministerium für Gesundheit ist die PsychologIn an das Berufsgeheimnis gebunden.

Die gleiche Verschwiegenheit gilt für MitarbeiterInnen, PraktikantInnen und Angestellte.